Das Werden des Schweizer Motor-Veteranen-Clubs (SMVC)
Besitzer von historischen Strassenfahrzeugen gründeten 1957 in Zürich den Schweizer Motor-Veteranen-Club (SMVC). Seither vereinigt der SMVC Freunde von Veteranenautos, Veteranenmotorräder und Veteranenfahrräder. Mitglied des SMVC kann jedermann werden; man muss nicht unbedingt Besitzer eines Veteranenfahrzeuges sein.
Regionale Sektionen
Als der SMVC grösser wurde, entstanden in den verschiedenen Regionen der Schweiz Sektionen. Sie ermöglichen einen besseren persönlichen Kontakt unter den Mitgliedern, unmittelbare Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit der Restaurierung von Fahrzeugen und eine intensivere Pflege der Kameradschaft.
Beziehungen zu anderen Clubs
Unsere Freunde in der Suisse Romande schlossen sich zum Vétéran Car Club Suisse Romande (VCCSR) zusammen. Mit dem VCCSR und auch mit anderen in der Schweiz tätigen Veteranen- und Markenclubs verbinden uns freundschaftliche Bande. Zum Wohle des Veteranenwesens arbeiten wir mit ihnen auf verschiedenen Gebieten zusammen.
Zweck und Ziel des SMVC
Der SMVC ist politisch und konfessionell neutral. Er verfolgt ideelle Zwecke ohne jegliche Gewinnabsicht. Die Mitgliederverpflichten sich, einander bei Restaurierungen zu helfen und sie verzichten ausdrücklich auf persönlichen Gewinn. Es ist der Zweck des Clubs. seine Mitglieder anzuhalten, historische Strassenfahrzeuge im Originalzustand zu erhalten. oder im Stile der Epoche und unter Verwendung der damals üblichen Materialien und Techniken vorbildgetreu zu restaurieren. Diese Fahrzeuge als technische Kulturgüter zu pflegen und sie auch in diesem Sinne zu präsentieren, ist Ehrensache.
Der SMVC vertritt die Interessen seiner Mitglieder und die mit dem Veteranenwesen zusammenhängenden Anliegen gegenüber Behörden. Versicherungsgesellschaften und bei ausländischen Clubs. Wenn nötig, stellt er Sachverständige für Expertisen technischer Art zur Verfügung.
Die Organe des SMVC
Die Adressen des Vorstandes, des Sekretariates, der Mitglieder der Technischen Kommission etc. entnehmen Sie der SwissClassics in den entsprechenden Seiten der SMVC-Clubnachrichten oder im Internet unter http://www.smvc.ch.
Das Clubleben
Neben den sportlichen Veranstaltungen organisieren der SMVC und seine Sektionen viele Anlässe und Kontaktmöglichkeiten zur Pflege der Kameradschaft. Die Mitglieder helfen einander auch bei Fragen im Zusammenhang mit der Restaurierung von Fahrzeugen. Sie tauschen Fachkenntnisse aus und beraten einander. Sie helfen einander auch bei der Beschaffung von Ersatzteilen oder bei der Ausführung gewisser Arbeiten. die Facharbeiter erfordern.
Eine ganz besondere Bedeutung im Clubleben haben die Stammzusammenkünfte, die regelmässig in jeder Sektion stattfinden (s. im Internet unter http://www.smvc.ch). Die Stammzusammenkünfte orientieren die Mitglieder über Club-Aktivitäten und -Vorhaben. Sie bezwecken insbesondere den kameradschaftlichen Zusammenschluss. Der offizielle Mitteilungsdienst erfolgt durch Aussände des Sekretariates und durch die SMVC-Clubnachrichten in der Zeitschrift “SwissClassics” sowie durch Mitteilungen der Sektionen (sektionsintern).
Sportliche Veranstaltungen
Inland
Der SMVC und seine Sektionen führen jedes Jahr Veranstaltungen durch, wie touristische Zuverlässigkeitsfahrten, Geschicklichkeitsfahrten, Sternfahrten, Picknicks usw. Diese Veranstaltungen sind gewöhnlich als erlebnisreiche Tages- oder Wochenendausflüge gestaltet. Sie dienen der Pflege der Kameradschaft über die Sektionen hinaus.
Ausland
Dank der weltweiten Beziehungen des SMVC im Rahmen der Federation Internationale des Vehicules Anciens (FIVA) können seine Mitglieder an Veranstaltungen der FIVA-Clubs teilnehmen. An diesen Anlässen lernen sie auch ausserhalb der Schweiz Freunde des Veteranen-Fahrzeugwesens kennen. Der SMVC gibt seinen Mitgliedern zu Beginn des Jahres die FIVA-A- und FIVA-B-Veranstaltungen bekannt. Für die FIVA-A-Veranstaltungen besorgt er für interessierte Mitglieder die Ausschreibungen. Ausschreibungen für FIVA-B-Veranstaltungen besorgen sich die Mitglieder an der angegebenen
Adresse selber.
Mitgliedschaftbeim SMVC
Bewerbung
Um die Mitgliedschaft beim SMVC kann sich durch ein Aufnahmegesuch bewerben: jede mündige Person, Firmen, Markenclubs und Veteranenclubs.
Der Vorstand überprüft das Aufnahmegesuch und beschliesst die Aufnahme eines eines Bewerbers.
Über die Aufnahme von Kooperativmitgliedern (Firmen) und Clubs beschliesst der Vorstand.
Beiträge
Die Jahresbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Über die gegenwärtig geltenden Mitgliederbeiträge gibt das Sekretariat gerne Auskunft.
Sektionen
Um den Kontakt zwischen den Mitgliedern des SMVC enger gestalten zu können, ist der Club in Sektionen aufgeteilt worden. Die von den Sektionen betreuten Gebiete decken sich nicht mit den Kantonsgrenzen. Sie sind nach geographischen Gegebenheiten geordnet. Nähere Auskünfte geben die Vorstandsmitglieder, die Sektionspräsidenten oder das Sekretariat.
Ein Kandidat kann bei seinem Eintritt in den SMVC wünschen, welcher Stammsektion er angehören will. Gegen Bezahlung eines kleinen Zusatzbeitrages kann ein Mitglied mehreren Sektionen angehören.
An einem bestimmten Tag im Monat treffen sich die Mitglieder der Sektionen an einem Stammtisch an einem Ort, der in ihrem Gebiet möglichst zentral liegt. Über die Stammlokale orientiert Sie unsere Homepage oder via Internet unter http://www.smvc.ch.
Jahresmeisterschaft
Als besonderen Anreiz zur Förderung des wettsportlichen Gedankens und der Teilnahme an Anlässen im In- und Ausland, führt der SMVC eine Jahresmeisterschaft durch. Sie wird nach einem besonderen Reglement (im Sinne eines
Cup-Systems) unter Aufsicht der Wanderpreiskommission gewertet (siehe dazu auch “Jahresmeisterschaft des
SMVC”).
Kostümierung
Die Mitglieder des SMVC präsentieren ihre Fahrzeug ohne “Kostümierung aus der Zeit”. Allein die Fahrzeuge stehen im Mittelpunkt. Um ihre Wichtigkeit als kulturelle Zeugen der Technik zu betonen, stellen sich die Fahrer in den Hintergrund; sie sind also nur “Mittel zum Zweck”. Auch unsere Vorfahren sassen kaum im Sonntagsstaat am Steuer, denn die damaligen Strassenverhältnisse hätten es gar nicht erlaubt. Mantel, Mütze, Staubtuch und Brille waren das Tenue im offenen Fahrzeug, und der Herr im Frack und Zylinder fuhr mit seiner Dame im festlichen Kleid ohnehin nur im geschlossenen Wagen zur festlichen Veranstaltung.
Rennsportliche Veranstaltungen
Internationale Beziehungen des SMVC seit dessen Gründung Bereits vor der Gründung des SMVC im Jahre 1957 nahmen Veteranenfahrzeug-Besitzer (Automobile und Motorräder) an Veranstaltungen im Ausland (Frankreich, Deutschland und England) teil. Mangels Clubzugehörigkeit hatten sie ab und zu Probleme bei den Nennungen. So kam es zur Gründung des SMVC.
Dieser wurde denn auch bald eingeladen bei der damals schon bestehenden IFVCC mitzumachen. Dieser internationale Verband befasste sich nur mit Veteranen-Automobilen und liess pro Nation nur einen nationalen Club als Mitglied zu. Bei internationalen Veranstaltungen durften nach dessen Satzungen auch nur Automobile teilnehmen. Die dem SMVC angeschlossenen Radfahrer und Motorradfahrer mussten damals zu Hause bleiben. Dies ist denn auch der Grund, dass im deutschen Raum der VFV (Veteranenfahrzeugverband mit übernationaler Tätigkeit) gegründet wurde. Dort hatten auch die
Zweiradfahrer ihre Startberechtigung.
Zu Beginn der 60er-Jahre fanden in den Nachbarländern und auch in der Schweiz verschiedene Club Gründungen statt. Auch deren Mitglieder wollten an ausländischen Veranstaltungen teilnehmen, hatten aber meistens keine Gelegenheit dazu, weil die internationale Federation keine Möglichkeiten für Aufnahme weiterer Clubs hatte. So kam es vor allem im Raume
Frankreich, Italien. Spanien und Benelux zu einem weiteren Zusammenschluss. Dieser neue internationale
Verband wurde FEVA genannt und hatte nach den Statuten die Möglichkeit pro Nation mehrere Clubs aufzunehmen.
Der anfangs der 60er-Jahre gegründete VCCSR wurde Mitglied der FEVA. wobei auch Mitglieder des SMVC zur Mitarbeit in Kommissionen dieser neuen Organisation eingeladen wurden. Die beiden Organisationen IFVCC und FEVA konkurrenzierten sich in der Folge. Endlich, im März 1966 wurde in Paris der Zusammenschluss der beiden Organisationen zur FIVA beschlossen. Die FIVA ist der Zusammenschluss aller nationalen Auto-Veteranen-Clubs. Pro land ist ein Stimmrecht vorgesehen. Bei Bestehen von mehreren nationalen Vereinigungen, wie zum Beispiel in der Schweiz, wo SMVC und VCCSR als FIVA-Gründungs-Mitglieder gelten, haben die nationalen Clubs die Frage des Stimmrechtes abzusprechen oder abwechslungsweise auszuüben.
Die Funktion der FIVA kann kurz wie folgt umschrieben werden:
Zusammenschluss aller nationalen Clubs, Vertretungen bei internationalen Behörden und Verbänden, wobei die
Arbeitsgebiete wie folgt aufgeteilt sind:
- Internationale Rechts-Kommission
Überwacht und kontrolliert MitgliederNeuaufnahmen. Verfasst und ändert Statuten. Steht für Rechtsfragen zur Verfügung. - Internationale technische Kommission
Bestimmt die Fahrzeugkategorien. Beschliesst die technischen Reglemente. Steht den nationalen Komitees für technische Fragen zur Verfügung und überwacht auch die Ausgabe der FIVAFahrzeugpässe. - Internationale Veranstaltungs-Kommission
Reglementiert die Veranstaltungen mit Veteranen-Fahrzeugen. Bei FIVA-A-Veranstaltungen stellt diese Kommission einen Observeroder Steward. Dieser hat über die besuchten Veranstaltungen zu berichten. Die Kalender für FIVA-A- und -BVeranstaltungen werden von dieser Kommission ebenfalls bearbeitet. - Internationale Motorrad-Kommission
Bearbeitet die Probleme der Motorradfahrer. Gibt Wegleitungen für Veranstaltungen. Arbeitet aktiv mit Veranstaltungs-Kommission und Technischer Kommission zusammen. - Internationale Nutzfahrzeug-Kommission
Bearbeitet die Probleme der Nutzfahrzeuge. Überwacht entsprechende Veranstaltungen. Arbeitet aktiv mit Veranstaltungs-Kommission und Technischer Kommission zusammen. - Internationale Parlaments-Kommission
Vertritt die FIVA-Clubs und die FIVA bei der EG-Strassenverkehrskommission wegen Immatrikulation der Fahrzeuge und Fragen des Strassenverkehrs. Hilft auch nationalen Clubs und gibt Wegleitungen heraus.
In der FIVA sind alle Erdteile vertreten.
Insgesamt sind gegen 40 nationale Clubs oder Vereinigungen als AktivMitglieder eingetragen. Stellt ein Club ein Aufnahmegesuch, wird er provisorisch aufgenommen und kann dann an einer nächsten Generalversammlung als Aktiv-Mitglied aufgenommen werden. Die Kandidatenzeit beträgt zwei Jahre. Stellung der FIVA im Sportgeschehen Durch einen Vertrag zwischen der FIVA und der FIA, als oberste Sportbehörde für den Autombilsport, wurden die Verantwortlichkeiten der beiden selbständigen internationalen Vereinigungen abgesprochen und vereinbart. Es wurde eine gemeinsame Kommission für historischen Sport mit über 20 Jahre alten Fahrzeugen gegründet, in der beide Vereinigungen mit je 5 Mitgliedern vertreten sind. Diese Kommission, der FIVA unterstellt, reglementiert und überwacht den historischen Rennsport und führt auch EuropaMeisterschaften durch. Der FIVA wurde die Sporthoheit für Veterantensport (Zuverlässigkeitsfahrten, Rallies, Gymkhanas, usw.) übertragen, wobei die Durchschnittsgeschwindigkeit 60 km/h oder die national gültige Innerortsgeschwindigkeit nicht übersteigen darf. Für die Schweiz wurde dem SMVC die Sporthoheit für diesen Sport zugeteilt. Der ACS und dessen nationale Sportkommission sind verantwortlich für den Rennsport, soweit er in der Schweiz noch möglich ist, und ist auch für das Lizenzwesen und die entsprechenden Ausbildungskurse verantwortlich.
Die internationale Stellung des SMVC
Am 1. März 1966 wurde in Paris die Federation Internationale des Vehicules Anciens (FIVA) gegründet. In der FIVA sind gegenwärtig gegen 40 nationale Veteranenclubs auf allen Kontinenten zusammengeschlossen. Der rechtliche Sitz der FIVA ist Paris.
Der SMVC ist Gründungsmitglied der FIVA. Die SMVC-Mitglieder sind berechtigt, mit ihren Fahrzeugen – auf die ein Fahrzeugpass des SMVC ausgestellt sein muss – an den Veranstaltungen der FIVA-Clubs teilzunehmen.
Die FIVA steht unter dem Patronat der UNESCO. Zweck der FIVA ist die Vereinigung der nationalen Veteranenclubs, die Koordination der Veranstaltungen der FIVA-Clubs, der Austausch von Informationen, das Erstellen von technischen Richtlinien, Zusammenarbeit mit den Behörden und Beseitigung von Schwierigkeiten sowie die weltweite Verbreitung des Interesses: an historischen Strassenfahrzeugen.
Seit 1973 wird die FIVA auf dem Gebiet des Motorveteranenwesens als einzige Autorität von der Federation Internationale del’Automobile (FIA) anerkannt. FIVA und FIA arbeiten eng zusammen. In der Schweiz werden diese internationalen Organisationen durch den SMVC und den ACS vertreten. Die Fahrzeugklassen nach den von den FIVA-Clubs festgelegten Regeln, werden die Veteranenautomobile und die Veteranenmotorrä-
der in folgende Klassen eingeteilt:
- Klasse A “Ancêtres”
Fahrzeuge gebaut bis zum 31. Dezember 1904. - Klasse B “Vétérans”
Fahrzeuge gebaut zwischen dem 1. Januar 1905 und dem 31. Dezember 1918. - Klasse C “Vintage”
Fahrzeuge gebaut zwischen dem 1. Januar 1919 und dem 31. Dezember 1930. - Klasse D “Post Vintage”
Fahrzeuge gebaut zwischen dem 1. Januar 1931 und dem 31. Dezember 1945. - Klasse E “Post 1945″
Fahrzeuge gebaut zwischen dem 1. Januar 1946 und dem 31. Dezember 1960. - Klasse F “Post 1960″
Fahrzeuge (ohne Motorräder) gebaut ab dem 1. Januar 1961 bis zum 31. Dezember, 20 Jahre vor dem 1. Tag des laufenden Jahres. - Klasse G
Diese Klasse umfasst nur rennsportliche Fahrzeuge der Jahrgänge 1964-1971 mit einem besonderen historischen Wert. Ihre Teilnahme wird vom jeweiligen Veranstalter bestimmt. Den nationalen Clubs steht es frei, bei Veranstaltungen die Auswahl der Fahrzeuge nach eigenen Vorschriften und Reglementen zu treffen. Für die historischen Renn- und Sportfahrzeuge, die Nutzfahrzeuge und die Militärfahrzeuge gelten besondere Bestimmungen und Klasseneinteilungen.
FIVA-Identitätskarten: Wichtige Neuerungen
An der FIVA-Generalversammlung von 1995 und 1996 wurde beschlossen, dass die bisherigen FIVAIdentitätskarten aus verschiedenen Gründen nur noch bis ins Jahr 2001 gültig sein sollen. Ab 1997 werden neue Identitätskarten ausgegeben, die mehr Details über das betr. Fahrzeug enthalten.
An der FIVA-Generalversammlung von Turin (Oktober 1996) wurde die FSVA Fédération Suisse des Véhicules Anciens und der SDHM Schweizerischer Dachverband für Historische Motorfahrzeuge) neu als Mitglieder in die FIVA aufgenommen. Im Mai 2015 wurden die beiden Dachverbände „Swiss Oldtimers“ (SDHM/ASVE) und „FSVA“ zum neuen Dachverband „Swiss Historic Vehicle Federation“ (SHVF) fusioniert, und dieser wirkt seitdem als nationale Vertretung der FIVA (ANF) in der Schweiz.
Die neuen FIVA-Identitätskarten werden von einer zentralen Koordinationsstelle ausgegeben. Diese Aufgabe ist von der FIVA der SHVF übertragen worden. Zuständig ist unser Ehrenmitglied Ruedi Wenger. Wie gelangt man nun in den Besitz der FIVA-Identitätskarte? Für die Aktivmitglieder des SMVC bleibt alles beim Alten, d.h. die Mitglieder der SMVC-TK der einzelnen Sektionen werden die Fahrzeuge, für die eine FIVA-Identitätskarte beantragt wird, anhand des vom Besitzer in französisch ausgefüllten Protokolls abnehmen.
Das Formular ist beim Delegierten der Sektion in der SMVC-TK erhältlich. (Adressen der TK-Delegierten der SMVC-Sektionen, siehe Clubnachrichten Seite 2) Das vom TK-Delegierten unterzeichnete Protokoll wird von ihm an den Präsidenten unserer Technischen Kommission gesandt; Ruedi Plattner ist dann für die Weiterleitung an die zuständige Stelle und die Erstellung der FIVA-Identitätskarte besorgt.
Neu ist:
- Dem Protokoll müssen 4 Fotos (max. Postkartengrösse) beigelegt werden. (Nur Foto des Fahrzeuges, ohne Personen und Tiere)
- SMVC-Pässe werden keine mehr ausgestellt. Wer eine Messingplakette für sein Fahrzeug wünscht (Angabe des Fahrzeugtyps, des Jahrgangs und des Besitzers) hat diese bei Ruedi Plattner dem Präsidenten der SMVC-TK separat zu bestellen. Seine Adresse steht auf Seite 2 in der “Clubnachrichten” oder im Internet unter http://www.smvc.ch.
- Die FIVA-Identitätskarte ist 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist wird der Fahrzeughalter mit seinem Fahrzeug zu einer Nachprüfung aufgeboten.
Weiterhin gilt:
- Die FIVA-Identitätskarten nicht im letzten Moment anfordern. Zur Überprüfung der Angaben und zur Ausstellung der Identitätskarte benötigen wir zwei Monate Zeit.
- Die Kosten:
Die Kosten sind bei Abnahme des Fahrzeuges dem Delegierten der Sektion in der SMVC-TK bar zu bezahlen. Der Antragsteller erhält eine Quittung. - Für die Abgabe der FIVA-Identitätskarte werden in Rechnung gestellt:
SMVC-Mitgliedern (bei Abnahme des Fahrzeuges am Domizil des Delegierten der Sektion in der SMVCTK) CHF 150.00. Wenn der Delegierte der Sektion in der SMVC-TK das Fahrzeug ausserhalb seines Domizils abnehmen muss, berechnet er einen Zuschlag (nach Vereinbarung/Absprache) für seinen zusätzlichen Arbeitsaufwand.
Die SMVC-Wagenplakette – für diejenigen, die Sie wünschen kostet CHF 80.–. - Wer ist Eigentümer der FIVA-Identitätskarte?
Die FIVA-Identitätskarte ist Eigentum der FIVA und der ANF. Sie muss bei einem Verkauf bzw. Weitergabe des Fahrzeuges dem Präsidenten der technischen Kommission des SMVC zur Weiterleitung an die nationale FIVABehörde zurückgegeben werden. - Entzug der FIVA-Identitätskarte:
Die nationalen und internationalen Behörden wie auch der verantwortlich Club können die FIVA-Identitätskarte kontrollieren und jederzeit einziehen, z.B. bei Abweichungen zum Antragsformular, mangelnde Verkehrssicherheit des Fahrzeuges, schlechter, ungepflegter Zustand, Handänderung.